Die Nutzung von gesammeltem Regenwasser für Zwecke wie Gartenbewässerung, Toilettenspülung und Wäschewaschen ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt und auch erwünscht. Allerdings sind dabei verschiedene technische Normen und Vorschriften einzuhalten, die sicherstellen, dass das Regenwasser nicht mit dem Trinkwassernetz in Kontakt kommt.
Was ist erlaubt?
Regenwasser aus Dachauffangflächen darf in Deutschland für folgende Zwecke genutzt werden:
- Gartenbewässerung
- Toilettenspülung
- Wäschewaschen (sofern technisch sauber getrennt)
- Fahrzeugwäsche
- Reinigung von Wegen und befestigten Flächen
Nicht zulässig für Regenwasser aus Dachauffangflächen: Kochen, Trinken, Körperpflege oder Geschirrspülen.
Wichtige Normen
DIN 1989 — Regenwassernutzungsanlagen
Diese Norm regelt die Planung, Ausführung, den Betrieb und die Wartung von Regenwassernutzungsanlagen. Sie definiert Anforderungen an Filter, Zisternen, Verteilnetze und Kennzeichnungspflichten. Regenwasserleitungen müssen sich optisch von Trinkwasserleitungen unterscheiden (farbige Kennzeichnung oder Beschriftung).
DIN EN 1717 — Schutz des Trinkwassers
Diese europäische Norm regelt den Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen durch Rückfließen. Sie schreibt vor, dass Regenwasser und Trinkwasser niemals direkt verbunden sein dürfen. Nachspeisungen aus dem Trinkwassernetz müssen über einen freien Auslauf (Typ AA) erfolgen.
Abwassergebühren und Zisterne
In vielen deutschen Kommunen wird eine Niederschlagswassergebühr erhoben, die sich nach der Größe der versiegelten und entwässerten Dachfläche richtet. Wer eine Zisterne mit Überlauf betreibt, der nicht in die Kanalisation entwässert, sondern versickert, kann in vielen Gemeinden eine Reduzierung der Gebühr beantragen. Die genaue Regelung ist kommunal unterschiedlich.
Anzeigepflicht
In einigen Bundesländern muss eine Regenwassernutzungsanlage beim zuständigen Wasserversorger oder der Gemeinde angezeigt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Anlage über ein automatisches Nachspeisesystem an das Trinkwassernetz angeschlossen wird. Die konkreten Anforderungen variieren je nach Bundesland und Kommune — eine Rückfrage beim örtlichen Wasserversorger vor der Installation ist empfehlenswert.
Kennzeichnungspflicht
Alle Entnahmestellen für Regenwasser müssen mit einem Schild „Kein Trinkwasser" gekennzeichnet sein. Regenwasserleitungen müssen sich klar von Trinkwasserleitungen unterscheiden lassen — üblicherweise durch grüne Farbmarkierung oder Beschriftung.